Bild von Postfächern ohne Namensschilder

Aus TMG wird DDG – Das musst du wissen

Mit dem technologischen Fortschritt und der Anpassung der Gesetze an die digitalen Gegebenheiten in der EU sind auch Änderungen im deutschen Recht notwendig geworden. Im Zuge dieser Anpassungen wurden zwei zentrale Gesetze umbenannt, die auf fast jeder Webseite referenziert werden. Was bedeutet das für Webseiten-Betreiber? Hier erfährst du, was du beachten musst.

Die Änderungen im Überblick

Das Telemediengesetz (TMG) ist nun das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Gleichzeitig wurde aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Diese Änderungen sind seit dem 17. Mai in Kraft.

Auswirkungen auf die Impressumspflicht

Ein zentraler Punkt ist die Impressumspflicht. Viele Webseiten hatten bisher einen Verweis auf §5 TMG im Impressum. Mit der Umbenennung des Gesetzes sollte dieser Verweis nun auf §5 DDG geändert werden. Es gibt jedoch keine Pflicht, diese Rechtsgrundlage im Impressum zu nennen. Experten empfehlen daher, auf die Nennung der spezifischen Rechtsgrundlage zu verzichten.

Warum sind diese Anpassungen wichtig?

Auch wenn es sich um redaktionelle Änderungen handelt, ist es wichtig, dass die Verweise in deinen Unterlagen und im Impressum korrekt sind. Ungültige Rechtsgrundlagen können zu Abmahnungen führen.

Handlungsempfehlung

Entferne den Verweis auf §5 TMG oder ändere ihn zu §5 DDG.

Dieser Beitrag wurde gründlich recherchiert und durchlief mehrere Korrektur-Schleifen. Den noch sind wir keine Anwälte. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.

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